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Die Auszubildenden arbeiten kontinuierlich psychotherapeutisch und können so ihr theoretisches Wissen und die vermittelten Techniken in ihrem Arbeitsalltag regelmässig einsetzen und Erfahrungen sammeln, die sie kontinuierlich in ihren Supervisionsgruppen reflektieren. Die Möglichkeit der konkreten Anwendung der therapeutischen Praxis ist essentiell für eine erfolgreiche Therapieausbildung, weshalb nur Auszubildende zugelassen werden können, die während der gesamten Ausbildung die Möglichkeit haben, psychotherapeutisch zu arbeiten.

Wechseln Auszubildende während der Ausbildung die Stelle, haben sie dem Kurssekretariat zu Handen der Kursleitung davon Mitteilung zu machen und anzugeben, welche Möglichkeiten zur psychotherapeutischen Tätigkeit sie am neuen Arbeitsort haben werden und welche Praxisanleitung/Supervision ihnen am neuen Arbeitsort angeboten werden.

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