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Zulassung, Dauer und Kosten

Zulassungsbedingungen

  • Zu akkreditierten Weiterbildungsgängen wird zugelassen, wer einen nach diesem Gesetz anerkannten Ausbildungsabschluss in Psychologie besitzt.
  • Wer einen akkreditierten Weiterbildungsgang in Psychotherapie absolvieren möchte, muss zudem während der Ausbildung eine genügende Studienleistung in klinischer Psychologie und Psychopathologie erbracht haben.
  • Die Zulassung darf nicht von der Zugehörigkeit zu einem Berufsverband abhängig gemacht werden.
  • Es besteht kein Anspruch auf einen Weiterbildungsplatz.
  • Die Kursleitung entscheidet über die Kurszulassung aufgrund des Dossiers, der Referenzauskünfte und eines persönlichen Gesprächs.

Dauer

Die Blöcke Wissen und Können erstrecken sich über 4 Jahre. Es ist den einzelnen Kursteilnehmer*innen überlassen, in welcher Zeit sie die notwendigen Einheiten in Einzelsupervision und Selbsterfahrung absolvieren. Empfohlen wird seitens der Kursleitung, dies spätestens zwei Jahre nach Beenden der Module Wissen und Können abzuschliessen. Die Weiterbildung dauert also minimal 4 Jahre und maximal 6 Jahre.

Kosten

Die Kurskosten betragen CHF 26‘000 und sind in vier Raten zu zahlen: Die Raten betragen jeweils CHF 6‘500 und werden im Januar eines jeden Kursjahres in Rechnung gestellt.

In diesen Kosten inbegriffen:

  • Gebühren (Anmeldung, Zwischenprüfung, Prüfung)
  • Module Wissen und Können (500 Einheiten à 45 Min.)
  • Supervision (150 Einheiten à 45 Min.)
  • Selbsterfahrung in Gruppen (50 Einheiten à 45 Min.)
  • Kursunterlagen

Nicht inbegriffen sind:

  • Selbsterfahrung im Einzelsetting (50 Einheiten à 45 Min.)
  • Einzelsupervision (50 Einheiten à 45 Min.)
  • Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung (Intensivwoche)

Veranschlagt man die je 50 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten Einzelsupervision und Einzelselbsterfahrung zu CHF 200 pro Einheit (total CHF 20‘000) belaufen sich die gesamten Kurskosten auf CHF 46‘000.


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