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Kursbeschreibung

1.      Ziele der Weiterbildung

Die Zielsetzung der ganzen Weiterbildung ist, die Absolventen zu eigenständigem psychotherapeutischem Handeln zu befähigen. Entsprechend dem Schwerpunkt steht die Behandlung von Kindern und Jugendlichen im Vordergrund, daneben sollen aber auch Grundkompetenzen in der Behandlung von Erwachsenen vermittelt werden. Die folgenden Weiterbildungsziele entsprechen den Anforderungen gemäss Art.5 PsyG:

o    Vermittlung der wissenschaftlichen Grundlagen der Psychotherapie, die für Kinder, Jugendliche und Erwachsene relevant sind. Diese schliesst sowohl theoriegeleitetes wie evidenzbasiertes Wissen ein.

o    Vermittlung von therapeutischem Können. Die Weiterbildung ist berufsbegleitend.

o    Kritische Auseinandersetzung mit eigener Tätigkeit im jeweiligen gesellschaftlichen, rechtlichen und ethischen Kontext

o    Interdisziplinäre Kommunikation und Kooperation mit Kolleg*innen im In- und Ausland

o    Vermittlung von kontinuierlicher Selbstreflexion bezüglich Beziehungsverhalten, Einstellungen und Werthaltungen

o    Anleitung zur kontinuierlichen Fortbildung

o    Einbezug der Institutionen des Sozial- und Gesundheitswesens, Berücksichtigung rechtlicher und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen bei Beratung / Begleitung / Behandlung

o    Wirtschaftlicher Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln

Die erfolgreiche Absolvierung der Psychotherapieweiterbildung mit Schwerpunkt Kinder und Jugendliche wird mit einem Zertifikat bestätigt und vom BAG mit dem Titel «Eidgenössischer Weiterbildungstitel Psychotherapeutin / Psychotherapeut» diplomiert.
Nach Beendigung der Weiterbildung kann von FSP-Mitgliedern der Titel «Fachpsychologin / Fachpsychologe für Psychotherapie FSP» erlangt werden.

2.      Theoretische Ausrichtung der Weiterbildung

Die Weiterbildung basiert einerseits auf kognitiv-behavioralen, andererseits auf systemischen Grundlagen.
In Verbindung mit einem bio-psycho-sozialen Störungsverständnis kann eine umfassende, störungsspezifische Intervention geplant und durchgeführt werden. Gerade im Umgang mit Kindern und Jugendlichen und deren Familien sind neben diesen störungsspezifischen auch präventive Aspekte (Ressourcenorientierung, Reduktion unspezifischer Belastungsfaktoren) bedeutungsvoll.

3.      Form der Durchführung

Die vierjährige Weiterbildung wird in 38 Blöcken zu eineinhalb Tagen oder vereinzelt in einem Tag durchgeführt (jährlich 9 – 10 Blöcke). Der ganztägige Unterricht wird in den Universitätskliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Basel, Bern und Zürich abgehalten; die halben Kurstage werden jeweils online durchgeführt. Zusätzlich findet einmal in den vier Weiterbildungsjahren eine Kurswoche zur Selbsterfahrung in Gruppen statt. Auch die Teilnahme an drei von vier IPKJ Symposien ist obligatorisch.
Die Supervision wird dezentral an den drei ob genannten Standorten durchgeführt. Jede Kandidat*in wechselt mindestens einmal die Supervisor*in.

4.      Elemente des Weiterbildungscurriculums

Die Weiterbildung ist in zwei Elemente unterteilt:

o    Systemische Therapie

o    Kognitiv-behaviorale Therapie

Elemente des Weiterbildungscurriculums, basierend auf den Akkreditierungskriterien des BAG gemäss Artikel 6 PsyV

Weiterbildungselemente gültig bis WB21, Ende 2025

 

System-therapie

Kognitiv behaviorale Therapie

Fachrichtung entweder ST oder VT oder gemischt

Fachrichtung freiwählbar

Total

Wissen und Können

250 Std.

250 Std.

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500 Stunden

Supervision

In Gruppen à. 5 - 8 Teiln.

Einzelsupervision extern

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150 Std.

  50 Std.                  

 

 

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150 Std.

 50 Std.

200 Stunden

Selbsterfahrung

In Gruppen à. 5 - 8 Teiln. Einzelsetting extern

 

50 Std.

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50 Std.

 

 50 Std.

  50 Std.

100 Stunden

Eigene therapeutische Tätigkeit

 

250 Std.

5 abgeschl. Therapien

250 Std.

5 abgeschl. Therapien

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500 Stunden

10 Therapien

2 Jahre klinische Praxis zu 100% in einer Einrichtung der psychosozialen Versorgung, davon mindestens 1 Jahr in einer Einrichtung der ambulanten oder stationären psychiatrischpsychotherapeutischen Versorgung

    Eine Unterrichtsstunde sämtlicher Weiterbildungselemente dauert 45 min. ohne Pause.

 

                   Weiterbildungselemente gültig ab WB22, Januar 2022

 

System-therapie

Kognitiv behaviorale Therapie

Fachrichtung entweder ST oder VT oder gemischt

Fachrichtung freiwählbar

Total

Wissen und Können

250 Std.

250 Std.

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500 Stunden

Supervision

In Gruppen à. 5 - 8 Teiln.

Einzelsupervision extern

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150 Std.

  50 Std.                  

 

 

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150 Std.

 50 Std.

200 Stunden

Selbsterfahrung

In Gruppen à. 5 - 8 Teiln. Einzelsetting extern

 

50 Std.

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50 Std.

 

 50 Std.

  50 Std.

100 Stunden

Eigene therapeutische Tätigkeit

Es müssen mindestens 500 Einheiten psychotherapeutische Behandlungen unter Supervision durchgeführt werden.

Es müssen mindestens 10 supervidierte Psychotherapien von Menschen mit verschiedenen Störungs- und Krankheitsbildern abgeschlossen und deren Verlauf und Ergebnisse mit wissenschaftlich validierten Instrumenten dokumentiert und evaluiert werden.

 

 

 

2 Jahre klinische Praxis zu 100% in einer Einrichtung der psychosozialen Versorgung, davon mindestens 1 Jahr in einer Einrichtung der ambulanten oder stationären psychiatrischpsychotherapeutischen Versorgung

     Eine Unterrichtsstunde sämtlicher Weiterbildungselemente dauert 45 Min. ohne Pause.

 

5.      Wissen und Können

o   Einleitung

Die Kombination von systemischer und kognitiv-behavioralen Richtung ist gerade in der Arbeit mit Kindern und ihren Familien sinnvoll. Sowohl bei der Diagnostik, wie auch bei der Therapie, ist für die kognitiv-behaviorale Therapie die systemische Perspektive unerlässlich. Sowohl bei der Ressourcenaktivierung, wie bei der therapeutischen Beziehungsgestaltung ist der Einbezug der Familie der zu behandelnden Kinder unerlässlich. Umgekehrt sind viele Aspekte der Problemlösung in der systemischen Therapie ohne den Einbezug von kognitiv-behavioralen Elementen nicht denkbar. Aus diesen Überlegungen ist die Vermittlung von Wissen und Können so strukturiert, dass nach Grundlagenmodulen, die übergreifende Bedeutung haben, die Grundlagen der kognitiven Verhaltenstherapie und der Systemtherapie vermittelt werden sollen. Den Kursabschluss bilden methodenübergreifende Module, in denen einzelne Störungsbilder sowohl unter kognitiv-verhaltenstherapeutischem wie systemischem Aspekt behandelt werden.

Die Ausbildung ist so aufgebaut, dass die Elemente Theorie, Praxis, Training und Supervision gezielt aufeinander bezogen sind. Didaktische Methoden schliessen Vorlesungsteile, Übungen und Rollenspiel, Selbststudium, Praxisreflexion, Diskussion und Evaluation ein.

Die Dozent*innen skizzieren die Kursinhalte mit Theorie-, Praxis- und Trainingselementen. Die Dozent*innen geben eine inhaltliche und zeitliche Gliederung des Kurses vor.
Die Kursteilnehmer*innen erhalten zu jedem Modul «Wissen und Können» eine Kurseinladung mit dem Kursbrief und den Inhaltsangaben, Handouts sowie Literatur.

    • Grundlagenmodule

Wirkprinzipien der Psychotherapie

§  Aktueller Stand der Psychotherapieforschung

§  Schulen übergreifende Wirkprinzipien, spezifische und «unspezifische» Wirkfaktoren

§  Kinderpsychotherapieforschung

Grundlagen

Unter dem grundsätzlichen Verständnis des menschlichen Gehirns als ein dynamisches, selbstorganisierendes System, welches alle Dimensionen des Verhaltens (Denken, Emotionen, Handeln) auf der Basis seiner eigenen Biographie kreiert, wird die Entwicklung und Manifestation des individuellen, normalen oder neurotischen Verhaltens und der Wirkungsweg der Psychotherapie diskutiert.

Gesprächsführung

Die Grundlagen der Gesprächsführung allgemein wie spezifisch im Umgang mit Familien, Kindern und Jugendlichen sollen sowohl theoretisch, wie auch mit praktischen Übungen vermittelt werden.

Kinderpsychotherapeutisches Basisverhalten zur Kontakt- und Beziehungsgestaltung:

§  Rogers, Axline, Schmidtchen: von der nondirektiven zu einer allgemeinen Kinderpsychotherapie

§  Grenzen setzen, zielorientierte Interventionen

Psychodynamische Grundlagen

Kernkonzepte tiefenpsychologisch-psychodynamischer Therapiezugänge: Determinanten der frühen Entwicklung in ihrer Bedeutung für die Psychopathogenese psychischer Erkrankungen: Entwicklungsaufgaben und Bindungsschicksal; Abwehrmechanismen; Objektbeziehungen; Übertragung und Gegenübertragung in ihrer Bedeutung für den Therapieprozess.

o    Wissen und Können in Kognitiver Verhaltenstherapie

Lernpsychologische Grundlagen

Klassische Konditionierung, instrumentelles bzw. operantes Konditionieren, sozial-kognitive Lerntheorie (Modelllernen, Self-efficacy-Konzept).

Verhaltensanalyse, Therapieplanung und Therapiekontrolle

Exploration, Problemdefinition, Verhaltensbeobachtung, Selbstbeobachtung, SORK-Schema, Plananalyse, Ziel- und Problemanalyse; strategische Therapieplanung, Auswahl therapeutischer Massnahmen u. Methoden, therapiebegleitende Diagnostik und Veränderungsmessung, Evaluation des Therapieverlaufs im Sinne eines fortlaufenden Problemlösungsprozesses.

Standartmethoden der Verhaltenstherapie

Störung spezifische Module

Es werden die wichtigsten Diagnosen und Syndrome der Achsen I, II und III des multiaxialen Klassifikation Schemas der ICD-10 behandelt. Die klinischen Störungsbilder werden jeweils unter Berücksichtigung folgender Aspekte abgehandelt:

§  Allgemeine und entwicklungsbezogene Psychopathologie

§  Diagnostik / Evaluation

§  Störungsspezifische Behandlungsmethoden

§  Mediatoren Training und Elternarbeit

§  Setting spezifische Vorgehensweisen (stationär, teilstationär, ambulant)

Die Störungsspezifischen Module umfassen:

§  Angsterkrankungen

§  Psychosomatische Erkrankungen

§  Entwicklungsstörungen

§  ADHD

o   Wissen und Können in Systemischer Therapie

Im Vordergrund stehen ressourcenorientierte Sicht- und Handlungsweisen. Im besonderen Mass werden Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen individuellen (Kind, Jugendliche/r), familialen (z.B. Eltern, Geschwister) und sozialen Systemen (z.B. Schule, Institutionen) analysiert und diskutiert.
Folgende Themenbereiche sind z.T. vorgegeben, z.T. zur Auswahl: Im Kurs werden, neben den von der Leitung vorgegebenen Stunden, in begrenztem Mass auch die Wünsche der jeweiligen Kursteilnehmer*innen berücksichtigt.
Die obligatorisch vorgegebenen Inhalte umfassen:

§  Schulen der Familientherapie / Familiendiagnostik

§  Systemisches Erstgespräch

§  Der systemische Therapieprozess / Systemische Therapiemethoden und therapeutisches Handwerk

§  Therapieevaluation

§  Therapieabschluss

§  Kontextdiagnostik und Sozialpsychiatrie

§  Paartherapie

§  Systemischer Umgang mit Gewaltfamilien, mit psychisch kranken Eltern, mit Scheidungsfamilien

§  Transkulturelle Aspekte

o    Wissen und Können in methodenübergreifenden Einheiten

Nach einer theoretischen Auseinandersetzung mit der Integration von systemischen und kognitiv-verhaltenstherapeutischen Aspekten werden verschiedene Störungsbilder unter methodenintegrativen Zugangsweisen behandelt:

§  Depression, Suizidalität

§  PTSD

§  Essstörungen

§  Zwangserkrankungen

§  Suchterkrankungen

§  Autismus

§  Störungen des Sozialverhaltens

§  Persönlichkeitsstörungen

6.      Supervision

Die Teilnehmer*innen einer Supervisionsgruppe erfüllen den FSP-Standard (inklusive Psychopathologie) oder haben einen Abschluss in Medizin. Insgesamt werden vom IPKJ 150 Einheiten Supervision in Gruppen mit 5 bis maximal 8 Teilnehmer*innen angeboten. Der Unterricht findet in den Fachrichtungen Systemtherapie und Kognitive Verhaltenstherapie statt.

Durch diese Art der Supervisionsorganisation wird eine optimale Verbindung zwischen «Wissen und Können» und klinischer Tätigkeit ermöglicht, zumal alle diese Supervisor*innen über das Curriculum bestens informiert sind und in regelmässigem Austausch mit der Kursleitung stehen.

Weitere 50 Einheiten Supervision müssen bei zugelassenen, vom IPKJ anerkannten Supervisor*innen im Einzelsetting absolviert werden.

Die von der Kursleitung bezeichneten Supervisor*innen verfügen neben der postgradualen Therapieweiterbildung über mind. 5 Jahre Berufspraxis, sowohl in der klinischen Tätigkeit, wie in der Supervisionstätigkeit. Es handelt sich entweder um Fachärzt*innen in Psychiatrie oder um Fachpsycholog*innen für Psychotherapie FSP.

7.      Selbsterfahrung

In das IPKJ Curriculum integriert sind 50 Einheiten Selbsterfahrung in Gruppen. Die Fachrichtung dafür ist die Systemtherapie. Weitere 50 Einheiten Selbsterfahrung müssen bei zugelassenen Selbsterfahrungstherapeut*innen im Einzelsetting absolviert werden. Die Fachrichtung dafür ist freiwählbar. Die Selbsterfahrungstherapeuten verfügen über einen Universitätsabschluss im Hauptfach Psychologie oder Medizin, eine abgeschlossene Weiterbildung im Fachgebiet sowie eine mind. 5jährige Berufserfahrung. Ein Wechsel zu einem anderen Selbsterfahrungstherapeuten ist möglich, aber nicht notwendig. Dieser zweite Selbsterfahrungstherapeut muss unabhängig von der theoretischen Ausrichtung dieselben Qualitätskriterien erfüllen (Aus- und Weiterbildung, klinische Erfahrung, Supervisionserfahrung).

8.      Klinische Praxis

Für die Weiterbildung ist es erforderlich, dass nach Studienabschluss eine Tätigkeit als Psycholog*in von mindestens zwei Jahren zu 100% in einer Einrichtung der psychosozialen Versorgung absolviert wird, davon mindestens 1 Jahr in einer Einrichtung der ambulanten oder stationären psychiatrisch‐psychotherapeutischen Versorgung. Diese Tätigkeit muss ganztags erfolgen. Bei teilzeitlicher Tätigkeit verändert sich die geforderte Dauer entsprechend.
Dieser Weiterbildungsbestandteil wird nicht vom Weiterbildungsinstitut vermittelt.

9.      Eigene therapeutische Tätigkeit

Gültig bis WB 21, Ende 2025

Die eigene therapeutische Tätigkeit muss unter Kontrolle einer anerkannten Supervisor*in erfolgen. Es sind in der Verhaltenstherapie sowie in der Systemtherapie je 250 Therapiestunden und 5 abgeschlossene Therapien zu absolvieren. Diese therapeutische Tätigkeit muss am Arbeitsort des Kandidaten erfolgen, wird also nicht vom Ausbildungsinstitut organisiert.

 

Gültig ab WB22

Die eigene therapeutische Tätigkeit muss unter Kontrolle einer anerkannten Supervisor*in erfolgen. Eigene therapeutische Tätigkeit und dokumentierte, evaluierte, abgeschlossene Therapien wie folgt:

Es müssen mindestens 500 Einheiten psychotherapeutische Behandlungen durchführt werden. Im Weiteren müssen mindestens 10 supervidierte Psychotherapien von Menschen mit verschiedenen Störungs- und Krankheitsbildern abgeschlossen und deren Verlauf und Ergebnisse mit wissenschaftlich validierten Instrumenten dokumentiert und evaluiert werden.

10.  Selbststudium

Zu jedem Modul Wissen und Können wird Literatur abgegeben, was eine Vor- und Nachbereitung der vermittelten Informationen erlaubt. Insgesamt ist das Selbststudium auf ca. 100 Stunden für die vierjährige Ausbildung zu beziffern.

11.  Dokumentation der praktischen Arbeit: Fallberichte

Gültig bis WB21, Ende 2025

Von den Psycholog*innen werden insgesamt vier Fallberichte gefordert, einer pro Jahr. Von den Ärzt*innen werden 2 Fallberichte verlangt, jeweils ein Bericht am Ende des 2. und 4. Kursjahres. Ziel dieser Fallberichte ist es, den jeweils bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Wissensstand mit der klinischen Tätigkeit zu verbinden. Die Fallberichte werden begleitet von der jeweiligen Supervisor*in und sind nach einem vorgegebenen Raster zu verfassen.

 

Gültig ab WB22

Von den Psycholog*innen werden insgesamt 10 dokumentierte und evaluierte Psychotherapeutische Fälle verlangt; Ärzt*innen müssen insgesamt 4 dokumentierte und evaluierte Psychotherapeutische Fälle abliefern, jeweils 2 Fälle am Ende des zweiten und 2 Fälle am Ende des vierten Weiterbildungsjahres. Alle 10 / 4 Fallarbeiten müssen die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) geförderten Prä-Post-Messungen beinhalten.

12.  Zulassungsbedingungen

Zur Weiterbildung zugelassen werden Hochschulabsolvent*innen (Universität und Fachhochschule) mit einem Master in Psychologie oder Medizin, die schwergewichtig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten (kinder- und jugendpsychiatrische Kliniken und Polikliniken, Erziehungsberatungen, Kinderspitäler, Schulpsychologische Dienste, Jugendhilfe-Institutionen, Heime etc.). Psychologen müssen einen Nebenfachabschluss in Psychopathologie oder den Besuch von Lehrveranstaltungen im vergleichbaren Umfang nachweisen können. Die Mitgliedschaft bei einem Berufsverband ist nicht erforderlich.

13.  Anmeldung

Der Kurs richtet sich an Ärzt*innen und Psycholog*innen von kinder- und jugendpsychiatrischen Kliniken, Schul-psychologischen Diensten und Erziehungsberatungsstellen. Die Anmeldung erfolgt über http://www.ipkj-schweiz.ch/index.php/relevante-kursinformationen/kursanmeld. Die Anmeldung umfasst neben dem ausgefüllten Anmeldeformular ein Curriculum Vitae und ein Motivationsschreiben. Die Kursleitung entscheidet über die Kurszulassung auf Grund des Dossiers, der Referenzauskünfte und eines persönlichen Gespräches. Referenzperson (in der Regel Vorgesetzter der Institution, in der der Kandidat aktuell tätig ist). Aufgrund dieser Informationen entscheidet die Kursleitung, ob ein persönliches Aufnahmegespräch notwendig ist oder nicht.

14.  Zwischenprüfung

Am Ende des zweiten Kursjahres erfolgt eine mündliche Zwischenprüfung, mit jeder Kandidat*in einzeln. Die Prüfung wird durch ein Mitglied der Kursleitung und einer Beisitzer*in durchgeführt. Prüfungsstoff ist «Wissen und Können» des ersten und zweiten Kursjahres; die schriftlichen Fallarbeiten werden ebenfalls mit einbezogen. Die Zwischenprüfung wird als bestanden oder nicht bestanden beurteilt und kann zweimal wiederholt werden (frühestens nach drei Monaten).

15.  Abschlussprüfung

Gültig bis WB21, Ende 2025

Nach Abschluss der vier Kursjahre erfolgt eine mündliche Einzelprüfung. Die Prüfung wird durch ein Mitglied der Kursleitung und einer Beisitzer*in durchgeführt. Prüfungsstoff ist «Wissen und Können» der gesamten 4jährigen Weiterbildung; die schriftlichen Fallberichte werden ebenfalls mit einbezogen.

Die Abschlussprüfung wird als bestanden oder nicht bestanden beurteilt und kann zwei Mal, jedoch frühestens nach jeweils 3 Monaten, wiederholt werden. Dokumentation und Einsicht: Der individuelle Ausbildungserfolg wird bei der Weiterbildungsanbieter*in dokumentiert. Die Dokumente über den Ausbildungserfolg sind für Berechtigte, insbesondere für die Kandidat*innen einsehbar.

Gültig ab WB22

Nach Abschluss der vier Kursjahre erfolgt eine mündliche Einzelprüfung. Die Prüfung wird durch ein Mitglied der Kursleitung und einer Beisitzer*in durchgeführt. Prüfungsstoff ist «Wissen und Können» der gesamten 4jährigen Weiterbildung; die schriftlichen Fallberichte werden ebenfalls mit einbezogen.

Zusätzlich zur mündlichen Prüfung findet nach Abschluss der vier Kursjahre eine schriftliche Prüfung statt. Diese Prüfung wird gemeinsam mit der gesamten Kursgruppe in einem Kursraum durchgeführt. Der Prüfung wird eine psychotherapeutische Fallvignette zugrunde gelegt. Die Kursleitung gibt zu diesem ausgewählten Fall Fragen vor, die dann im Freitext von den Absolvent*innen schriftlich beantwortet werden müssen.

Die Abschlussprüfung wird als bestanden oder nicht bestanden beurteilt und kann zwei Mal, jedoch frühestens nach jeweils 3 Monaten, wiederholt werden. Dokumentation und Einsicht: Der individuelle Ausbildungserfolg wird bei der Weiterbildungsanbieter*in dokumentiert. Die Dokumente über den Ausbildungserfolg sind für Berechtigte, insbesondere für die Kandidat*innen einsehbar.

16.  Rekursmöglichkeiten

Die Weiterbildungskandidat*innen können sich im Streitfall an die Rekurskommission wenden. Bei Nichtbestehen der Prüfungen hat die Kandidat*in die Möglichkeit, binnen zweier Wochen bei der Rekurskommission einen schriftlichen Einspruch einzulegen. Die Rekurskommission prüft die strittigen Punkte zwischen der Weiterbildungskandidat*in und der Weiterbildungsanbieter*in und versucht, eine objektive Lösung auszuarbeiten. Innerhalb von 4 Wochen nimmt die Rekurskommission schriftlich Stellung zum Einspruch.

Bei Konflikten um die Verleihung des FSP-Titels ist die FSP Rekurskommission zuständig.

17.  Ausbildner*innen

Der Kurs verfügt über je ein Stammteam von Dozent*innen, die mehrere Module anbieten sowie zugezogene Spezialisten für einzelne Module. Alle Dozent*innen verfügen über einen Abschluss in Psychologie oder Medizin, eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung (bei den Mediziner*innen die Facharztausbildung Psychiatrie und Psychotherapie resp. Kinder- und Jugendpsychiatrie / -psychotherapie) und eine postgraduale Weiterbildung in Psychotherapie. Alle Dozent*innen sind zu regelmässiger Fortbildung verpflichtet.

Die Qualität der Weiterbildung wird nach jedem Kursanlass evaluiert. Diese Evaluation bildet ein wesentliches Element in der Frage der Vertragsverlängerung mit den einzelnen Dozent*innen.

Die von der Kursleitung Bezeichneten verfügen neben der postgradualen Therapieweiterbildung über eine langjährige Berufserfahrung, sowohl in der klinischen Tätigkeit, wie in der Supervisionstätigkeit. Es handelt sich entweder um Fachärzt*innen in Psychiatrie oder um Fachpsycholog*innen für Psychotherapie FSP.

18.  Gremien

Institutsleitung

Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Susanne Walitza
Ordinaria für Kinder- und Jugendpsychiatrie
Klinikdirektorin
PUK Psychiatrische Universitätsklinik Zürich - Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie (KJPP)
Neumünsterallee 9, 8032 Zürich

Prof. em. Dr. med. Dipl.-Psych Klaus Schmeck

Prof. em. Dr. med. Wilhelm Felder
Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie
Laupenstrasse 8, 3008 Bern

Prof. Dr. med. Michael Kaess
Ordinarius für Kinder- und Jugendpsychiatrie
Klinikdirektor und Chefarzt
UPD Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
Bolligenstrasse 111, 3000 Bern 60

Kursleitung

Prof. em. Dr. med. Wilhelm Felder
Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie
Laupenstrasse 8, 3008 Bern

Dr. med. Dagmar Pauli
Chefärztin Kinder- und Jugendpsychiatrie
Stv. Klinikdirektorin
PUK Psychiatrische Universitätsklinik Zürich - Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie (KJPP)
Neumünsterallee 3, 8032 Zürich

Dr. Marc Schmid
Leitender Psychologe Forschung und Bereichsleiter
UPK Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel
Kinder- und Jugendpsychiatrische Forschungsabteilung
Schanzenstrasse 13, 4056 Basel

Dr. phil. Andrea Wyssen
Leitung DBT-A Station Phönix
UPD Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
Untere Zollgasse 99, 3063 Ittigen

Rekursinstanz

Prof. Dr. phil. Hans Gamper (Präsident), Kinder- und Jugendpsychologe, ehemaliger Leiter der Erziehungsberatung Kt. Bern, Effingerstrasse 12, 3011 Bern

Dr. med. Claudia Manser (Mitglied), Fachärztin Kinder- und Jugendpsychiatrie - Psychotherapie, Kapellgasse 9, 6004 Luzern

 

19.  Kosten der Weiterbildung

Die Kurskosten betragen CHF 26‘000: In diesen Kosten inbegriffen sind:

o    Gebühren (Anmeldung, Zwischenprüfung, Prüfung)

o    Module Wissen und Können (500 Std. à 45 Min.)

o    Supervision (150 Std. à 45 Min.)

o    Selbsterfahrung in Gruppen (50 Std. à 45 Min.)

o    Kursunterlagen

Nicht inbegriffen sind:

o    Selbsterfahrung im Einzelsetting (50 Std. à 45 Min.)

o    Einzelsupervision (50 Std. à 45 Min.)

o    Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung (Intensivwoche)

Veranschlagt man die 50 Stunden Selbsterfahrung mit dem FSP-Tarif von CHF 184 (Stand 2005) pro Stunde (total CHF 9‘200) und die 50 Stunden Einzelsupervision mit dem FSP-Tarif von CHF 168 (Stand 2005) pro Stunden (total 8'400 Franken) belaufen sich die ganzen Kurskosten auf CHF 41‘600.